[Talk-at] Militärgebiet am Hochschneeberg?

Patrick Strasser-Mikhail patrick at wirklich.priv.at
Sat Dec 4 23:42:00 UTC 2021



Am 04.12.21 um 22:39 schrieb Kevin Kofler via Talk-at:
> Patrick Strasser-Mikhail wrote:
>> * Blöd ist halt, wenn sich sowas widerspricht, also ein Gebiet
>> grundsätzlich rechtlich militärisches Gebiet wäre, aber das vor Ort
>> nicht ersichtlich ist. Ich glaub aber, dass das ÖBH da recht sorgfältig
>> ist.
> 
> Hat man irgendwelche Konsequenzen zu befürchten, wenn man so ein Gebiet
> (versehentlich) betritt? 

Für alles unten gilt:
* Nicht alles was zum Bundesheer gehört ist ein Sperrgebiet. Meine 
Antworten beziehen sich auf Sperrgebiete, das war schnell herauß zu 
finden. Siehe auch
   https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=72563
   https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=826926#p826926
* Mein Eindruck ist, dass Sperrgebiete wirklich gefährliche Bereiche in 
denen scharf geschossen wird, und Bereiche von Radaranlagen, schützen.
* Soweit ich online Gesetze lesen kann ohne jegliche sonstige Ahnung und 
Rechtsausbildung.

Ich hab gerade gesucht und das gefunden:

2.200 € und/oder 6 Wochen Haft. SperrGG §5
Sperrgebietsgesetz (SperrGG) 2002:
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001749

> Was wäre das rechtlich? > Besitzstörung?
> Hausfriedensbruch? Spionage? Hochverrat? 

Betreten oder Abbilden (Foto, Film, Zeichnung) eines Sperrgebietes, oder 
der Versuch desselben, als Verwaltungsübertretung nach SperrGG §§3, 4, 5.

> Oder darf das Bundesheer sogar
> sofort schießen?

Militärische Organe im Wachdienst dürfen eine Vorläufige Festnahme 
durchführen wenn du dich blöd anstellst, Militärbefugnisgesetz §11. 
Sonst nur Anzeige, Verwaltungstrafe. Wenn du Aufzeichnungen (Fotos, 
Filme, Zeichnungen) machst, können die sichergestellt werden, 
Militärbefugnisgesetz §14
Militärbefugnisgesetz:
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000864

> Oder gilt da wie so oft, daß ein Betretungsverbot auch vor Ort kundgemacht
> sein muß, um wirksam zu sein?

Wirksam ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

Ob etwas "in der Natur" kundegemacht wird steht unter Umständen in der 
Verordnung, zumindest bei "militärischer Nutzung" ist das für die 
Wanderwege am Zirbitzkogel/Seetaler Alpe und für Allentsteig vorgesehen.

Die Verordnungen findet man im RIS mit dem Suchbegriff "Sperrgebiet*", 
SperrGG ist nicht so ergibig. Die Karten sind sinnvollerweise nicht 
elektronisch verfügbar, die/der geneigte Interessent/in muss schon zum 
Ministerium, der Landesregierung oder der Gemeinde gehen.

Feliferhof:
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002210
Zirbitzkogel/Seetaler Alpe:
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009967
Allentsteig:
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006014

Zur Netzfunkstelle Niederöstereich als Teil der militärischen 
Radarüberwachung Österreichs am Schneeberg/Hochschneeberg/Klosterwappen 
hab ich nichts gefunden, aber das heißt ja nix.

Spärliche Infos zu den Netzfunkstellen habe ich gefunden bei
   http://www.airpower.at/fldiv/lrue/netz.htm

Persönlich weiß ich von der Mobilen Radarstation am Kulm in der 
Oststeiermark, dass die im Betrieb eingezäunt und von Posten bewacht 
wird. Ob da kurzfristig ein Sperrgebiet eingerichtet wird weiß ich 
nicht, dauerhaft garantiert nicht.

LG Patrick
-- 
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