[Talk-at] Militärgebiet am Hochschneeberg?
Patrick Strasser-Mikhail
patrick at wirklich.priv.at
Sat Dec 4 23:42:00 UTC 2021
Am 04.12.21 um 22:39 schrieb Kevin Kofler via Talk-at:
> Patrick Strasser-Mikhail wrote:
>> * Blöd ist halt, wenn sich sowas widerspricht, also ein Gebiet
>> grundsätzlich rechtlich militärisches Gebiet wäre, aber das vor Ort
>> nicht ersichtlich ist. Ich glaub aber, dass das ÖBH da recht sorgfältig
>> ist.
>
> Hat man irgendwelche Konsequenzen zu befürchten, wenn man so ein Gebiet
> (versehentlich) betritt?
Für alles unten gilt:
* Nicht alles was zum Bundesheer gehört ist ein Sperrgebiet. Meine
Antworten beziehen sich auf Sperrgebiete, das war schnell herauß zu
finden. Siehe auch
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=72563
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=826926#p826926
* Mein Eindruck ist, dass Sperrgebiete wirklich gefährliche Bereiche in
denen scharf geschossen wird, und Bereiche von Radaranlagen, schützen.
* Soweit ich online Gesetze lesen kann ohne jegliche sonstige Ahnung und
Rechtsausbildung.
Ich hab gerade gesucht und das gefunden:
2.200 € und/oder 6 Wochen Haft. SperrGG §5
Sperrgebietsgesetz (SperrGG) 2002:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001749
> Was wäre das rechtlich? > Besitzstörung?
> Hausfriedensbruch? Spionage? Hochverrat?
Betreten oder Abbilden (Foto, Film, Zeichnung) eines Sperrgebietes, oder
der Versuch desselben, als Verwaltungsübertretung nach SperrGG §§3, 4, 5.
> Oder darf das Bundesheer sogar
> sofort schießen?
Militärische Organe im Wachdienst dürfen eine Vorläufige Festnahme
durchführen wenn du dich blöd anstellst, Militärbefugnisgesetz §11.
Sonst nur Anzeige, Verwaltungstrafe. Wenn du Aufzeichnungen (Fotos,
Filme, Zeichnungen) machst, können die sichergestellt werden,
Militärbefugnisgesetz §14
Militärbefugnisgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000864
> Oder gilt da wie so oft, daß ein Betretungsverbot auch vor Ort kundgemacht
> sein muß, um wirksam zu sein?
Wirksam ab Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
Ob etwas "in der Natur" kundegemacht wird steht unter Umständen in der
Verordnung, zumindest bei "militärischer Nutzung" ist das für die
Wanderwege am Zirbitzkogel/Seetaler Alpe und für Allentsteig vorgesehen.
Die Verordnungen findet man im RIS mit dem Suchbegriff "Sperrgebiet*",
SperrGG ist nicht so ergibig. Die Karten sind sinnvollerweise nicht
elektronisch verfügbar, die/der geneigte Interessent/in muss schon zum
Ministerium, der Landesregierung oder der Gemeinde gehen.
Feliferhof:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002210
Zirbitzkogel/Seetaler Alpe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009967
Allentsteig:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006014
Zur Netzfunkstelle Niederöstereich als Teil der militärischen
Radarüberwachung Österreichs am Schneeberg/Hochschneeberg/Klosterwappen
hab ich nichts gefunden, aber das heißt ja nix.
Spärliche Infos zu den Netzfunkstellen habe ich gefunden bei
http://www.airpower.at/fldiv/lrue/netz.htm
Persönlich weiß ich von der Mobilen Radarstation am Kulm in der
Oststeiermark, dass die im Betrieb eingezäunt und von Posten bewacht
wird. Ob da kurzfristig ein Sperrgebiet eingerichtet wird weiß ich
nicht, dauerhaft garantiert nicht.
LG Patrick
--
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