[Talk-at] Wege auf privatem Gelände
Friedrich Volkmann
bsd at volki.at
Mon Dec 3 18:17:47 UTC 2018
On 03.12.2018 16:52, Frederik Ramm wrote:
> wie ist denn in Österreich die Rechtslage: Wenn der Besitzer eines
> Grundstücks - sagen wir mal jetzt nicht ein Reihenhausgarten, wo man
> noch mit PRivatsphäre argumentieren könnte, sondern ein Wald oder
> größere landwirtschaftliche Fläche - nicht möchte, dass die Wege auf
> seinem Land eingezeichnet werden: Müssen wir uns daran halten?
Nein. In Österreich gilt der Rechtsgrundsatz: Was nicht verboten ist, ist
erlaubt (Art. 7 EMRK, § 1 StGB usw.). Es gibt kein Gesetz, das das
Einzeichnen von Wegen in eine Karte verbietet, also ist es erlaubt.
> Oder kann der Grundbesitzer zwar den Zugang zu seinem Land beschränken,
> nicht aber, was man vom Luftbild abpinselt?
Der Grundbesitzer kann u.U. den Zugang beschränken, und wenn ein Mapper
widerrechtlich das Grundstück betritt, dann kann der Besitzer den Mapper
wegen Besitzstörung verklagen (oder auf Unterlassung klagen) nach § 339 ABGB:
"Der Besitz mag von was immer für einer Beschaffenheit seyn, so ist niemand
befugt, denselben eigenmächtig zu stören. Der Gestörte hat das Recht, die
Untersagung des Eingriffes, und den Ersatz des erweislichen Schadens
gerichtlich zu fordern."
Als "Störung" zählt dabei aber nur das Betreten an sich. Einen Weg in eine
Karte einzuzeichnen, gilt nicht als Besitzstörung. Sonst müssten wir ja alle
Wege in Österreich aus OSM rauslöschen, denn jeder Weg gehört irgendwem.
Genauso wie ein Betretungsverbot kein Kartierungsverbot impliziert,
impliziert ein Betretungsrecht kein Kartierungsrecht. Betreten und Kartieren
sind einfach verschiedene Dinge.
D.h. es kann zwar der Mapper wegen unerlaubten Betretens verurteilt werden,
aber nicht dafür, dass er den GPS-Track dann auf OSM hochlädt oder zum
Einzeichnen der Wege in OSM verwendet. Genausowenig kann die OSMF dafür
verurteilt werden.
Wenn man einen Weg vom Luftbild abzeichnen kann, dann stellt sich die Frage
erst gar nicht, ob das eine Besitzstörung ist, denn dann wäre der Besitz ja
schon durch die Veröffentlichung des Luftbildes gestört gewesen.
> Ein Grundbesitzer hat in persönlicher Kommunikation (wg. einer
> DWG-Beschwerde) davon gesprochen, dass das ungenehmigte Mappen von Wegen
> auf Privatgrund ein "Eingriff in das Privateigentum" sei. In Deutschland
> hat das rechtlich keinen Bestand - wie ist aber die Situation in Österreich?
In Österreich auch nicht. Mit dem "Eingriff in das Privateigentum" ist
offensichtlich Besitzstörung gemeint, s.o.
Im übrigen habe ich als Mapper auch schon solche Aufforderungen von
Eigentümern bzw. deren Juristen erhalten, dieses oder jenes zu löschen oder
anders in der Karte darzustellen. Ich habe ihnen immer freundlich
zurückgeschrieben, dass wir ehrenamtlich und nach bestem Gewissen kartieren
und sie uns das nicht verbieten können. Und ich versuche, ihnen die Ängste
zu nehmen, dass Fremde deswegen in Horden kommen oder dass umgekehrt die
zahlenden Gäste ausbleiben, weil die Signatur in Mapnik keine schöne Farbe hat.
Ich sehe auch immer wieder, wie egoistisch die Leute sind: Jeder will, dass
möglichst viel in OSM eingezeichnet ist, nur der eigene Besitz soll davon
ausgenommen sein...
--
Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/
Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria
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