[Talk-at] Streetview Car Self-constructed

Martin feneks at mailbox.org
Wed Dec 30 16:37:09 UTC 2020


On Dienstag, 29. Dezember 2020 11:22:12 CET Johann Haag wrote:
> Am Di., 29. Dez. 2020 um 08:48 Uhr schrieb Martin via Talk-at <
> 
> talk-at at openstreetmap.org>:
> > Hallo!
> > 
> > Ich fürchte ohne Genehmigung wird das nix. Meine Laieneinschätzung:
> > 
> > A) Sind in Österreich schon Dashcams im Auto aus Datenschutzgründen
> > verboten.
> 
> Dashcams sind so wie ich das lese in Österreich für private Zwecke erlaubt.
> Ist OpenStreetMap ein privater Zweck?

Von der Datenschutzbehörde selbst:
<https://www.dsb.gv.at/download-links/fragen-und-antworten.html#Videoueberwachung_durch_Private_einschlieszlich_der_Privatwirtschaftsverwaltung_der_oeffentlichen_Hand_>

"Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung der österreichischen und europäischen Höchstgerichte ... vertritt die Datenschutzbehörde vorläufig die nachstehende Rechtsmeinung:
Im Regelfall werden Dashcams unzulässig sein, weil die meisten gängigen Produkte aufgrund ihrer Konfigurationen (Aufnahmebereich, Speicherdauer) andere Verkehrsteilnehmer in unzulässiger Weise in deren Grundrecht auf Datenschutz beeinträchtigen. Als gänzlich unzulässig können Dashcams aber nicht eingestuft werden. ..."

Kurz: Dashcams wohl nur erlaubt, wenn kleiner Blickwinkel, kurze Reichweite und Speicherung nur bei Unfallgeschehen. Ein manueller Auslöser oder Bewegungsmelder (bei Bewegung im Blickfeld) darf nicht sein wegen möglichen Missbrauch. Und Unfallgeschehen darf nicht publiziert werden und muss nach Erreichung des Ziels (rechtliche Absicherung bei Unfall) sofort gelöscht werden. Kennzeichnungspflicht der Videokamerea am eigenen Gefährt ??? ¯\_(ツ)_/¯

Da ActionCams kontinuierlich aufnehmen KÖNNEN, würde deine Installation wahrscheinlich wie eine DashCam betrachtet werden (vergleiche oben:  manueller Auslöser bei DashCam nicht zulässig, da missbräuchlich verwendbar).

Privater Zweck wird in diesem Fall recht eng interpretiert: Da geht es um Urlaubvideos zum Zwecke der Erinnerung und selbst da kann man nicht stundenlang einfach die ganze Strecke aufnehmen. Wenn die Kamera fix montiert ist wird das schwerer glaubwürdig zu argumentieren sein ... 

> 
> > B) Gilt die Panoramafreiheit nur für öffentlich erreichbare Plätze, also
> > ohne
> > Hilfsmittel. -- Alles was über ca. 2m Höhe montiert ist ist dadurch meiner
> > Meinung nach genehmigungspflichtig.
> 
> Österreich ist ein gebirgiges Land, sobald man auf einem Hügel steht, oder
> von einem Gebäude fotografiert, oder wenn wie in meinem Fall die Kamera am
> Fahrrad montiert hat, sehe ich da kein Problem. Jemand der in einem Omnibus
> sitzt, fotografiert schließlich auch aus einer größeren Höhe als 2 Meter.
> Eine Einschränkung sehe ich da schon eher bei Höhen größer als übliche
> Verkehrsmittel. Vermutlich ist man bis 4 Meter jedenfalls auf der sicheren
> Seite.
> 
Hügel Ok (Aufnahme von dort mit Tele ins Nachbargrundstück wird aber auch nicht durchgehen).

Vom Gebäude oder Gefährt ist schon mit Hilfsmittel. ( Stadtpanorama vom Hotelbalkon fürs private Fotoalbum müsste aber gerade noch so gehen, sobald aber auf Instagram und Co wird's problematisch)
Der Linienbus hilft da als Argumentation höchst wahrscheinlich auch nicht, da bei Panoramafreiheit von der Sicht eines stehenden Menschens, eben ohne Hilfsmittel,  ausgegangen wird (die 2m sind schon großzügig).

> > Ausserdem muss man bei nicht dauerhaft installierten (Kunst)werken vom
> > Rechteinhaber eine Genehmigung einholen. Das führt bis hin zur Frage, ob
> > man
> > eine Hafenansicht wegen der Boote überhaupt veröffentlichen darf. (Ich
> > denke
> > hier vor allem an Einzelstücke.)
> 
> Es erfolgt in unserem Fall keine Veröffentlichung. Selbst in US Gerichten
> darf in Verhandlungen gezeichnet werden. Ich erzeuge in OSM definitiv eine
> eigene Interpretation der Wirklichkeit. Auch wenn Frederik behauptete das
> sei Trash, so entspricht das genau dem Wesen von OpenStreetMap, und
> Frederik macht sich hiermit lediglich unglaubwürdig.

Da du von "uns" sprichst, wird das schon wieder problematisch: Die berühmten Urlaubsaufnahmen im engen Familienkreis mögen noch privat sein, wenn aber Tanten oder sogar Nachbarn/Freunde zum Publikum gehören wird's irgendwann schon wieder eine Veröffentlichung (wo kein Kläger da kein Richter). Da die Kollegen kaum Geschwister sein dürften, wäre durch die Weitergabe deiner privaten Aufnahmen wohl eine Veröffentlichung gegeben.Sofern es im kleinen, überschaubaren Bereich bleibt, würde die DSGVO in diesem Punkt eine Ausnahme vorsehen --  es gibt aber auch noch das DSG (siehe DashCam...) Und wenn die Aufnahmen im Team erstellt werden ist schon wieder die private Aufnahme in Frage gestellt. Man kommt da recht schnell in den Bereich Vereinstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit. Bei Datenschutz wird meiner Wahrnehmung nach der Bereich private/persönliche Tätigkeit recht eng gesehen.

> 
> > C) Dürfen auch keine Persönlichkeitsrechte missachtet werden. Das heisst,
> > Gesichter, Autokennzeichen usw. müssen unkenntlich gemacht werden.
> 
> Daten bleiben auf meine Server, es erfolgt also keine Veröffentlichung.
> Sofern man trotzdem Mapillary nutzt, muss man sich genau hierfür auch nicht
> selbst kümmern.
> 
> > Viel Spaß mit dem Amtsschimmel
>  
> Deshalb frage ich hier ja um Eure Meinung.
> Grüße Johann

Datenschutz ist halt eine heikle und komplizierte Angelegenheit, aber wenn Google für sein StreetView eine Genehmigung braucht kannst du davon ausgehen, dass deine beschriebene Installation für Mapillary(!) auf alle Fälle auch eine braucht --und wenn viele Daten im öffentlichen Bereich (halb)automatisch aufgezeichnet werden höchst wahrscheinlich auch.  
> 
> > Martin
> > 
> > On Sonntag, 27. Dezember 2020 09:23:17 CET Johann Haag wrote:
> > > Am Fr., 25. Dez. 2020 um 16:49 Uhr schrieb Johann Haag <
> > 
> > johannhaag at hxg.at>:
> > > > Ich habe in den vergangenen Wochen mit Erstaunen festgestellt, dass
> > > > vielfach Google über aktuellere Luftbilder als amtliche
> > > > österreichische
> > > > Dienste verfügt. Mapillary Aufnahmen sind vielfach veraltet, also für
> > > > aktuelle Mapping Zwecke eher ungeeignet, und wohl auch hierfür gar
> > 
> > nicht
> > 
> > > > gedacht.
> > > > 
> > > > Ich beschäftige mich daher aktuell mit den praktischen und rechtlichen
> > > > Voraussetzungen zur Konstruktion und Betrieb eines von mir selbst
> > > > konstruierten "Streetview Fahrzeuges".
> > > > 
> > > > Mit steht hierfür bereits ein Prius, sowie ein Fahrrad Dachträger,
> > 
> > sowie
> > 
> > > > ein Fahrrad  zur Verfügung.
> > > > 
> > > > Als dezenter Träger für diverse Kameras soll daher gleich das am KFZ
> > 
> > Dach
> > 
> > > > montierte Fahrrad dienen. Für Action Kameras gibt es im Handel jede
> > 
> > Menge
> > 
> > > > brauchbarer Fahrrad Halterungen.
> > > > 
> > > > Ein Fahrrad als Kameraträger am KFZ Dach, hat zugleich den Vorteil,
> > 
> > dass
> > 
> > > > das Gesamtbild während einer Kamerafahrt äußerst unauffällig bleibt,
> > 
> > und
> > 
> > > > die Kameraposition sich durch das Fahrrad am KFZ Dach in idealer Höhe
> > 
> > über
> > 
> > > > Grund befindet.  Zugleich kann man die Kamerafahrt an für KFZ
> > > > unzugänglichen Wegen, gleich mit dem vom KFZ Dach genommenen Fahrrad
> > > > fortsetzen
> > > > 
> > > > Als Kameras verfüge ich über:
> > > > * Kamera A: GoPro Hero 8
> > > > * Kamera B: Garmin Virb
> > > > 
> > > > Wie schaut dies nun von rechtlicher Seite aus?
> > > > 
> > > > Ich habe nicht vor, so erstellte Aufnahmen im Internet zu
> > 
> > veröffentlichen.
> > 
> > > > Vielmehr sollen die von mir an ausgewählten Orten erstellten
> > 
> > Aufnahmen, im
> > 
> > > > Editor JOSM als Arbeitsbehelf dienen.
> > > > 
> > > > Als Arbeitsradius ist aus meiner Sicht Vorarlberg, Tirol und Salzburg
> > 
> > gut
> > 
> > > > erreichbar. Weiter im Osten dürfte hingegen der hierfür für mich
> > > > erforderliche Anfahrtswege -außer gelegentlich Urlaubs oder
> > 
> > Besuchsfahrten
> > 
> > > > in den Osten-  doch zu weit sein.
> > > > 
> > > > Nun meine Frage, darf ich solche Aufnahmen anonym erstellen.
> > > > Drohneaufnahmen sind bekanntlich ja in Wohngebieten verboten, und
> > 
> > mittels
> > 
> > > > meines Settings auch gar nicht angedacht.
> > > 
> > > Für einen stabilen Halt und einen perfekten Panoramaplatz meiner Garmin
> > > Virb 365 Kamera, plane ich als Kameraträger das Farrad- Sattelrohr zu
> > > verlängern. Hierbei stellt sich nun die Frage wie hoch darf die
> > > Gesamtkonstruktion samt 360 Grad Kamera über Grund werden.
> > > Wegen Überhitzung der Kamera durch Sonneneinstrahlung mache ich mir
> > 
> > weniger
> > 
> > > Gedanken, da ja durch die Außenmontage der Fahrtwind die Kamera gut
> > 
> > kühlt.
> > 
> > > > Grüße Johann
> > > > 
> > > > --
> > > > Mst. Johann Haag
> > > > Innsbruckerstraße 42
> > > > 6380 St. Johann in Tirol
> > > > ÖSTERREICH
> > > > Tel: +43 664/174 7414
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