[Talk-at] Foto Drone
Stefan Hirschmann
krasnoj at gmx.at
Sun Aug 29 03:15:34 UTC 2010
Dauser Martin Johannes wrote:
> So einfach ist es nicht, man braucht trotzdem eine Genehmigung der
> Datenschutzkommission.
Quelle?
Lg Stefan
>
> Am Freitag, den 27.08.2010, 00:51 +0200 schrieb bernhard
> zwischenbrugger:
>> Hi
>>
>> Die ganze rechtliche Diskussion ist doch sehr einfach.
>> Das was Google darf das dürfen andere auch.
>>
>> Bei Luftbildern die aus 50m Höhe gemacht werden ist es natürlich
>> problematisch. Aber was soll man mit
>> Luftbildern anfangen auf denen 3 Häuser zu sehen sind?
>>
>> Um die Bilder entzerren zu können müssen Punkte erkennbar sein die man
>> bereits in der Karte hat.
>> Bei 1x1km ist das wahrscheinlich möglich. Wenn ein Bild nur 100x100m
>> oder weniger hat, dann ist
>> das sehr schwierig.
>>
>> Hier gibt es übrigens eine wiki page zu dem Thema:
>> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:OSM_Drohne
>>
>> lg, Bernhard
>>
>>> Hannes: Bitte nicht verwechseln: natürlich hat der Drohnen-Betreiber
>>> ("Fotograph") das Urheberrecht auf die von der Drohne geschossenen
>>> Fotos.
>>>
>>> Problematisch ist vielmehr, dass jeder Fotograph das Urheberrecht
>>> derer verletzt, deren Werke er fotographiert. Typischerweise sind
>>> das Architekten (=Fotos von Gebäuden), du kannst aber auch Texte,
>>> Malereien, Kleidungsstücke, Gartengestaltungen, etc. fotographien -
>>> auf die jeweils irgendwer das Urheberrecht hat. Wenn du so ein Foto
>>> veröffentlichst (etwa ein Foto eines Gebäudes), dann verletzt du
>>> prinzipiell das Urheberrecht des Autors (des Architekten).
>>> *Normalerweise* ist das aber kein Problem; es gibt (in Österreich)
>>> die sogenannte "Panoramafreiheit" - Fotos, die man von öffentlichen
>>> Plätzen aus macht, fallen i.A. nicht unter den Urheberrechtsschutz
>>> (der Architekt kann nicht dagegen klagen; dir bleibt natürlich das
>>> Urheberrecht am Foto!).
>>>
>>> Die Krux an der Sache: man darf dafür - außer der Kamera natürlich -
>>> keine weiteren Hilfsmittel verwenden. Eine Leiter etwa, um einen
>>> besseren Standpunkt zu haben, gilt schon nicht mehr; bei einem
>>> Flugzeug gilt das natürlich umso mehr.
>>>
>>> Natürlich ist die Frage, wie viele der gemachten Luftbilder
>>> tatsächlich das Urheberrecht von fotographierten Objekten verletzen.
>>> Nur, wenn die Bilder gut genug sind, um darauf wirklich
>>> "Architektur" (von oben?) erkennen zu können, wird man ein
>>> urheberrechtliches Problem bekommen. Bleiben andere Rechtsmaterien
>>> übrig, wie Schutz der Privatsphäre, Recht am eigenen Bild (Personen
>>> nicht erkennbar Fotographieren, siehe die aktuelle
>>> Google-Streetview-Diskussion), etc.
>>>
>>> Grüße,
>>> Christian
>>>
>>> P.S.: Das war keine juristisch fundierte Aussage. Für genauere
>>> Informationen fragen sie weder Arzt noch Apotheker, sondern bitte
>>> einen Rechtsanwalt.
>>>
>>>
>>> ----- Original Message ----- From: "Johannes Sixt" <j6t at kdbg.org>
>>> To: <talk-at at openstreetmap.org>
>>> Sent: Thursday, August 26, 2010 10:47 PM
>>> Subject: Re: [Talk-at] Foto Drone
>>>
>>>
>>> On Mittwoch, 25. August 2010, Stefan Hirschmann wrote:
>>>> Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das
>>>> Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein
>>>> abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist.
>>>> Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist,
>>>> könnte das
>>>> anders aussehen.
>>> IANAL, aber ich denke, dass selbstverständlich das Urheberrecht auf
>>> eine
>>> Luftaufnahme anwendbar ist, wie auf jedes andere Foto. Besonders
>>> dann, wenn
>>> man einigen Aufwand getrieben hat, um das Foto zu machen.
>>>
>>> -- Hannes
>>>
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