[Talk-at] Foto Drone

Christian Wirth wirthi at gmx.at
Thu Aug 26 21:27:26 UTC 2010


Servus,

Hannes: Bitte nicht verwechseln: natürlich hat der Drohnen-Betreiber 
("Fotograph") das Urheberrecht auf die von der Drohne geschossenen Fotos.

Problematisch ist vielmehr, dass jeder Fotograph das Urheberrecht derer 
verletzt, deren Werke er fotographiert. Typischerweise sind das Architekten 
(=Fotos von Gebäuden), du kannst aber auch Texte, Malereien, 
Kleidungsstücke, Gartengestaltungen, etc. fotographien - auf die jeweils 
irgendwer das Urheberrecht hat. Wenn du so ein Foto veröffentlichst (etwa 
ein Foto eines Gebäudes), dann verletzt du prinzipiell das Urheberrecht des 
Autors (des Architekten). *Normalerweise* ist das aber kein Problem; es gibt 
(in Österreich) die sogenannte "Panoramafreiheit" - Fotos, die man von 
öffentlichen Plätzen aus macht, fallen i.A. nicht unter den 
Urheberrechtsschutz (der Architekt kann nicht dagegen klagen; dir bleibt 
natürlich das Urheberrecht am Foto!).

Die Krux an der Sache: man darf dafür - außer der Kamera natürlich - keine 
weiteren Hilfsmittel verwenden. Eine Leiter etwa, um einen besseren 
Standpunkt zu haben, gilt schon nicht mehr; bei einem Flugzeug gilt das 
natürlich umso mehr.

Natürlich ist die Frage, wie viele der gemachten Luftbilder tatsächlich das 
Urheberrecht von fotographierten Objekten verletzen. Nur, wenn die Bilder 
gut genug sind, um darauf wirklich "Architektur" (von oben?) erkennen zu 
können, wird man ein urheberrechtliches Problem bekommen. Bleiben andere 
Rechtsmaterien übrig, wie Schutz der Privatsphäre, Recht am eigenen Bild 
(Personen nicht erkennbar Fotographieren, siehe die aktuelle 
Google-Streetview-Diskussion), etc.

Grüße,
Christian

P.S.: Das war keine juristisch fundierte Aussage. Für genauere Informationen 
fragen sie weder Arzt noch Apotheker, sondern bitte einen Rechtsanwalt.


----- Original Message ----- 
From: "Johannes Sixt" <j6t at kdbg.org>
To: <talk-at at openstreetmap.org>
Sent: Thursday, August 26, 2010 10:47 PM
Subject: Re: [Talk-at] Foto Drone


On Mittwoch, 25. August 2010, Stefan Hirschmann wrote:
> Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das
> Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein
> abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist.
> Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist, könnte das
> anders aussehen.

IANAL, aber ich denke, dass selbstverständlich das Urheberrecht auf eine
Luftaufnahme anwendbar ist, wie auf jedes andere Foto. Besonders dann, wenn
man einigen Aufwand getrieben hat, um das Foto zu machen.

-- Hannes

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