[Talk-at] Foto Drone

Stefan Hirschmann krasnoj at gmx.at
Wed Aug 25 21:42:55 UTC 2010


Thomas Ausweger wrote:
> Ich möcht ja nicht den Spielverderber spielen aber gibt es da nicht was rechtliches zu beachten?
> 
> Hab mich schon mal näher mit dem Thema beschäftigt im Zuge von Modellbau.
> 
> In Österreich sind meines Wissens Luftaufnahmen jeglicher Art genehmigungspflichtig sobald man diese veröffentlichen möchte!

Kurzfassung:
Diese Aussage hat früher gestimmt. Seit dem 1.1.2005 ist es erlaubt.

Und jetzt die längere Version:
Bis zum 1.1.2005 stand im §130 des Luftfahrtgesetz:
===============
(2) Die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen 
im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen 
Luftfahrtgeräten aus hergestellt wurden, darf unbeschadet sonstiger 
gesetzlicher Vorschriften nur mit Bewilligung des Bundesministers für 
Landesverteidigung erfolgen.
================
Also war die Genehmigung des Verteidigungsministers erforderlich.


Im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 173/2004 wurde dann der § in das 
defakto Gegenteil geändert (gültig seit 1.1.2005 bis heute):
===========
(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus 
Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von 
zivilem Luftfahrtgerät aus hergestellt wurden, kann der Bundesminister 
für Landesverteidigung bei Vorliegen wichtiger militärischer Interessen 
durch Verordnung Beschränkungen anordnen.
===========
Dh früher musste der BMLV-Minister aktiv werden, damit es veröffentlicht 
werden darf. Seit dem 1.1.2005 muss der Verteidigungsminister eine 
Verordnung erlassen, wo er gezielt einzelne Gebiete definiert, wo die 
Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen. Soweit ich das gesehen habe, 
gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine einzige dementsprechende Verordnung.

Also:
Wenn die Fotos selber machst, kannst sie ohne Beschränkungen auch 
verbreiten. Jede andere Auskunft ist veraltet.


Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das 
Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein 
abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist. 
Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist, könnte das 
anders aussehen.


Hoffe ich konnte hier zur Klärung der rechtlichen Fragen beitragen.


MfG Stefan Hirschmann




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