[Talk-at] Höchstgeschwindigkeiten

Boris Cornet borisC at osm-at.org
Fri Nov 13 13:42:59 UTC 2009


Hey olvagor und alle anderen!

Ein kurzer Abriss der gesetzlichen Geschwindigkeitsbestimmungen in
Österreich (überschneidet sich etwas mit der Antwort von Norbert):

1) Autobahn generell Tempo 130, Ausnahmen nach oben sind nach einem
   gescheiterten Feldversuch in der Ära Gorbach nicht mehr vorgesehen,
   aber theoretisch möglich.
2) Ortsgebiet (Bereich zwischen den offiziellen Ortstafeln):
   generell Tempo 50
3) Wohnstraßen: "Schrittgeschwindigkeit" (de fakto wird 15 km/h
   toleriert)
3) Restliche Straßen: generell Tempo 100, bei Schnellstraßen ist auch
   Tempo 130 möglich, muss aber ausschildert sein.

Gemeinden bzw. Bezirkshauptmannschaften können aber niedrigere
- im Ortsgebiet auch höhere - Geschwindigkeiten verordnen, wenn es
"der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs" dient bzw. die
Verhältnisse "eine niedrigere Geschwindigkeit erfordern" (StVO).

Dabei gibt es mehrere Varianten:
1) Tafel gemeinsam (am selben Steher) mit der Ortstafel:
   Beschränkung gilt für das *gesamte* Ortsgebiet
2) Zonen-Tafel: gilt innerhalb des ausgewiesenen Bereichs
3) normale Tafel: gilt nur für die Straße auf der die Tafel steht

Bei Variante 1 findet man häufig Zusatztafeln "ausgenommen L 123" was
die meisten Autofahrer ratlos zurückläßt, wer kennt schon den Verlauf
von Landesstraßen.

Von Taggingvarianten mit nichtnumerischen Angaben halte ich nichts, da
der Informationsgewinn gleich Null ist.

Bitte komm nicht auf die Idee, dass maxspeed=Ortsgebiet in Österreich
üblich wäre. Dieser Unsinn wurde uns von plan.at aufgezwungen, und da
zudem diese Daten fast immer falsch sind, wäre es hoch an der Zeit,
einmal ein Lösch-Script dafür zu schreiben!

Historische Anmerkung: In Tirol galt in den 90'ern eine Zeitlang
generell Tempo 80 für Freilandstraßen. Obwohl sich die Zahl der
Unfalltoten dramatisch reduzierte, wurde dieses Limit vom
Verfassungsgerichtshof gekippt, da die die Kundmachung nur an den
Landesgrenzen als gesetzwidrig eingestuft wurde und die
Bundesregierung zu feig war, ein entsprechendes Gesetz zu beschließen.
Der notorische Kniefall vor der Autofahrerlobby ist euch in
Deutschland ja wohlbekannt ;-)

--
Gruß,
   BorisC





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