[Talk-at] Mapping von Wohnanlagen / Wohnhausbauten?

Stefan Tauner stefan.tauner at gmx.at
Sun Feb 28 11:00:06 UTC 2021


On Sun, 28 Feb 2021 09:57:25 +0100
Stefan Nagy <stefan.nagy at posteo.net> wrote:

> Im Wiki heißt es zur site-Relation ja: "Site-Relationen sollen nicht
> verwendet werden, wenn das darzustellende Objekt nur durch Flächen
> beschrieben werden kann. Das bedeutet, dass weder außerhalb einer
> Fläche liegende Punkte oder lineare Linien zum Objekt gehören noch
> innerhalb einer Fläche Punkte oder Linien ausgenommen werden müssten".
> 
> Ich würde meinen, dass alles auf dem Grundstück, auf dem z.B. der
> Margaretenhof steht, zum Margaretenhof gehört. Deswegen neige ich zu
> einer Lösung wie sie Friedrich beschrieben hat; also einer area (nur
> wäre mir ein place tag lieber als ein landuse tag). Aber sicher bin ich
> mir nicht – sonst hätte ich nicht an die Liste geschrieben.

Das sehe ich nicht so. Beispielsweise gehört für mich
https://www.openstreetmap.org/way/351279202 definitiv nicht zum
Winarskyhof.
Gleiches gilt für Rabengasse im 3. oder die Straßen-Möbel/Elemente
darauf wie z.B. diese Telefonzelle
https://www.openstreetmap.org/node/395495084 oder die Grünfläche
daneben.
Bei den Fußwegen innerhalb der Anlange, weiß ich's nicht so recht. Ich
denke, die würde ich wie frei stehende Gebäude (z.B. Waschküchen),
Grünflächen, Spielplätze und Eingänge dazu zählen, weil sie
wesentlicher Teil der Umsetzung waren/sind und quasi ausschließlich den
Bewohnern selbst dienen.
Was für mich definitiv nicht Teil eines Gemeindebaus sind, sind POIs
wie Ärzte, Supermarktketten etc. Das sind verhältnismäßig kurzlebige
Einrichtungen, die für die allgemeine Bevölkerung da sind. Nicht alles,
was innerhalb eines Gemeindebaus vor sich geht, ist Teil des
Gemeindebaus. Wenn eine Arztpraxis schließt oder ein Supermarktlogo
einem anderen weicht, ändert das nix am Gemeindebau.

Ich unterscheide also zwischen Einrichtungen, die einen Gemeindebau
ausmachen (d.h. großteils in dieser oder ähnlicher Form schon geplant
wurden oder nachträglich wesentlicher Teil wurden (kA seit wann es
Spielplätze gab)) und weitreichenderen städtebaulichen Elementen, die
nur am selben Platz wie der Gemeindebau stehen (zB. Durchzugsstraßen).

Das selbe gilt natürlich auch bei privaten Bauten, wobei dort die
Grenze meist viel eindeutiger ist und oft sogar physisch wahrnehmbar
ist (Mauern, Zäune etc). Beim Margaretenhof ist klar, dass die
gleichnamige(?) abgesperrte Straße auch dazu gehört.

-- 
Kind regards/Mit freundlichen Grüßen, Stefan Tauner



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