[Talk-at] OSM Nominatim Adress Suche in Wien
Friedrich Volkmann
bsd at volki.at
Thu Feb 15 02:28:32 UTC 2018
On 14.02.2018 23:58, Johann Haag wrote:
> in Österreich gibt es ein amtliches elektronisches Gebäuderegister genannt
> AGWRII. In diesem Register enthaltenen Adressdaten dienen per fester
> Datenverknüpfung (NTZ-Adresscodes) als Basis für das Zentrale Melderegister.
>
> Konkret man kann sich im Meldeamt nur auf Adressen anmelden die es im AGWRII
> als NTZ tatsächlich gibt.
> Gibt es diese Verbindung nicht, so werden solche Adressen als
> Klärungsadressen gehandhabt. In Tirol gibt es einen Berichtsdienst zu
> Klärungsadressen, wobei eine große Stadt in Tirol im Rückstand ist.
>
> Das ist Österreich, wie ist das nun in Wien gelöst. Basiert dort das
> Meldewesen ebenfalls auf AGWR Adresscodes, oder hat Wien mit eigenen OGD
> Adressen eine andere Lösung?, Und in welchem Kontext dazu stehen die vom BEV
> veröffentlichten Adressen.
Über AGWR kann ich nichts sagen, weil ich keinen Zugriff darauf habe.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen der Festlegung der Adressen
auf der einen Seite und der Zusammenfassung und Beauskunftung der Daten auf
der anderen Seite. Das AWGR dient offenbar nur der Beauskunftung, und auch
das BEV macht nur letzteres. Für OSM ist interessanter, wer die Adressen
festlegt, denn wir wollen ja kein Opfer eines Stille-Post-Spiels werden,
sondern unsere Informationen möglichst aus erster Hand beziehen. Die stille
Post liefert mir gleich das Stichwort, denn die Postleitzahlen werden immer
noch von der Österreichischen Post AG festgelegt. Trotz Liberalisierung hat
die Post immer noch in manchen Belangen ein Monopol, dazu gehören z.B. die
Zustellung von Rückscheinbriefen und eben auch die Herrschaft über die
Postleitzahlen. Ich hatte selber mal für eine Firma die Verantwortung, die
Postleitzahlen up to date zu halten, und dazu bezog ich den
Postleitzahlen-Newsletter der Post, über den nach meiner Erinnerung im
Schnitt so alle 2 Wochen eine Liste mit Änderungen daherkam. Die Post ist da
nicht sehr auf Rückwärtskompatibilität bedacht und verständlicherweise auch
nicht auf die Bedürfnisse anderer Zusteller, und eigene Postleitzahlen für
Postämter zeugen auch nicht sehr von Bescheidenheit. Das manuelle Nachziehen
der Postleitzahlenänderungen war nicht schwierig, aber auf Dauer etwas
nervig, und ich glaube nicht, dass in OSM das irgendwer macht.
Bei den übrigen Adressbestandteilen kommt der Föderalismus ins Spiel, und
wie dein Beispiel mit der Tiroler Stadt zeigt, geht bei den Adressen der
Föderalismus bis auf die Gemeinden runter. Es sind die Gemeinden, die
Straßennamen und Hausnummern festlegen, genauso wie zumindest in Wien ja
auch die Gemeinde für die Meldeangelegenheiten zuständig sind. Auf welche
Weise die Gemeinden ihre Adressen definieren und verwalten, weiß ich nicht
genau, es ist aber sicher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ich
schätze, es gibt da sicher noch Gemeinden, wo die Adressen in
Gemeinderatsbeschlüssen nur verbal festgelegt werden und wo die
Katasterpläne nur in Papierform in einer Schublade liegen. Vor ein paar
Jahren ging der Fall "Nachbar ermäht sich Grundstück" (ihr könnt danach
googeln) durch die Nachrichten. Da entschied das Gericht, dass die
digitalisierten Grundstücksgrenzen nichts mit der Realität zu tun haben.
Fazit ist jedenfalls, dass nicht das BEV, sondern die Gemeinden und die Post
die Adressen bestimmen und dass sie ihre Daten selten in verwertbarer und
zuverlässiger Form zur Verfügung stellen. Darum ist ein Mapping vor Ort
immer noch zuverlässiger ist als jeder Import.
Was bedeutet das nun für Wien: Dieses ist Vorreiter in Digitalisierung und
OGD, aber ich kenne keine OGD-Datensätze, wo Identadressen zueinander in
Bezug gesetzt sind. Darum gilt auch in Wien: importierte Daten müssen
manuell aufbereitet werden, und am besten ist auch hier ein gewissenhaftes
Mapping vor Ort.
--
Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/
Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria
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