[Talk-at] OSM Nominatim Adress Suche in Wien

Friedrich Volkmann bsd at volki.at
Thu Feb 15 02:28:32 UTC 2018


On 14.02.2018 23:58, Johann Haag wrote:
> in Österreich gibt es ein amtliches elektronisches Gebäuderegister genannt 
> AGWRII. In diesem Register enthaltenen Adressdaten dienen per fester 
> Datenverknüpfung (NTZ-Adresscodes) als Basis für das Zentrale Melderegister.
> 
> Konkret man kann sich im Meldeamt nur auf Adressen anmelden die es im AGWRII 
> als NTZ tatsächlich gibt.
> Gibt es diese Verbindung nicht, so werden solche Adressen als 
> Klärungsadressen gehandhabt. In Tirol gibt es einen Berichtsdienst zu 
> Klärungsadressen, wobei eine große Stadt in Tirol im Rückstand ist.
> 
> Das ist Österreich, wie ist das nun in Wien gelöst. Basiert dort das 
> Meldewesen ebenfalls auf AGWR Adresscodes, oder hat Wien mit eigenen OGD 
> Adressen eine andere Lösung?, Und in welchem Kontext dazu stehen die vom BEV 
> veröffentlichten Adressen.

Über AGWR kann ich nichts sagen, weil ich keinen Zugriff darauf habe. 
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen der Festlegung der Adressen 
auf der einen Seite und der Zusammenfassung und Beauskunftung der Daten auf 
der anderen Seite. Das AWGR dient offenbar nur der Beauskunftung, und auch 
das BEV macht nur letzteres. Für OSM ist interessanter, wer die Adressen 
festlegt, denn wir wollen ja kein Opfer eines Stille-Post-Spiels werden, 
sondern unsere Informationen möglichst aus erster Hand beziehen. Die stille 
Post liefert mir gleich das Stichwort, denn die Postleitzahlen werden immer 
noch von der Österreichischen Post AG festgelegt. Trotz Liberalisierung hat 
die Post immer noch in manchen Belangen ein Monopol, dazu gehören z.B. die 
Zustellung von Rückscheinbriefen und eben auch die Herrschaft über die 
Postleitzahlen. Ich hatte selber mal für eine Firma die Verantwortung, die 
Postleitzahlen up to date zu halten, und dazu bezog ich den 
Postleitzahlen-Newsletter der Post, über den nach meiner Erinnerung im 
Schnitt so alle 2 Wochen eine Liste mit Änderungen daherkam. Die Post ist da 
nicht sehr auf Rückwärtskompatibilität bedacht und verständlicherweise auch 
nicht auf die Bedürfnisse anderer Zusteller, und eigene Postleitzahlen für 
Postämter zeugen auch nicht sehr von Bescheidenheit. Das manuelle Nachziehen 
der Postleitzahlenänderungen war nicht schwierig, aber auf Dauer etwas 
nervig, und ich glaube nicht, dass in OSM das irgendwer macht.

Bei den übrigen Adressbestandteilen kommt der Föderalismus ins Spiel, und 
wie dein Beispiel mit der Tiroler Stadt zeigt, geht bei den Adressen der 
Föderalismus bis auf die Gemeinden runter. Es sind die Gemeinden, die 
Straßennamen und Hausnummern festlegen, genauso wie zumindest in Wien ja 
auch die Gemeinde für die Meldeangelegenheiten zuständig sind. Auf welche 
Weise die Gemeinden ihre Adressen definieren und verwalten, weiß ich nicht 
genau, es ist aber sicher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ich 
schätze, es gibt da sicher noch Gemeinden, wo die Adressen in 
Gemeinderatsbeschlüssen nur verbal festgelegt werden und wo die 
Katasterpläne nur in Papierform in einer Schublade liegen. Vor ein paar 
Jahren ging der Fall "Nachbar ermäht sich Grundstück" (ihr könnt danach 
googeln) durch die Nachrichten. Da entschied das Gericht, dass die 
digitalisierten Grundstücksgrenzen nichts mit der Realität zu tun haben.

Fazit ist jedenfalls, dass nicht das BEV, sondern die Gemeinden und die Post 
die Adressen bestimmen und dass sie ihre Daten selten in verwertbarer und 
zuverlässiger Form zur Verfügung stellen. Darum ist ein Mapping vor Ort 
immer noch zuverlässiger ist als jeder Import.

Was bedeutet das nun für Wien: Dieses ist Vorreiter in Digitalisierung und 
OGD, aber ich kenne keine OGD-Datensätze, wo Identadressen zueinander in 
Bezug gesetzt sind. Darum gilt auch in Wien: importierte Daten müssen 
manuell aufbereitet werden, und am besten ist auch hier ein gewissenhaftes 
Mapping vor Ort.

-- 
Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria



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