[Talk-at] Wege auf privatem Gelände

realadry adry at gmx.at
Mon Dec 3 16:06:17 UTC 2018


Hallo,

Wald hat in Österreich eine Sonderstellung. Hier wird das Thema schön 
erklärt wenn man sich nicht selber durchs Forstgesetz quälen will:

https://www.bmnt.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/betretenwald.html

Was deine Frage betrifft, grundstätzlich ist das Betreten von Wäldern 
erlaubt.

"Kann man als Waldeigentümer das Betreten des eigenen Waldes verbieten?
Wald darf unter bestimmten Voraussetzungen (§ 34 ForstG) vom 
Waldeigentümer von der  Benützung zu Erholungszwecken befristet oder 
dauernd ausgenommen werden."

§ 34 ist relativ lang, deswegen will ich ihn hier nicht komplett 
reinkopieren.
Es läuft drauf hinaus, dass es nur mit bestimmen Begründungen möglich 
ist, den Wald zu sperren. Keine Lust auf gemappte Wege zu haben ist 
keiner davon. Außerdem muss die Sperre klar ersichtlich gekennzeichnet sein.

Ich würde mir deswegen keine Sorgen machen.
Der Eigentümer müsste nachweisen, dass du nicht zu Erholungszwecken dort 
warst und wenn du einfach durchspazierst wird er keine chance haben.

Mfg,
Adry

Am 03.12.2018 um 16:52 schrieb Frederik Ramm:
> Hallo,
> 
> wie ist denn in Österreich die Rechtslage: Wenn der Besitzer eines
> Grundstücks - sagen wir mal jetzt nicht ein Reihenhausgarten, wo man
> noch mit PRivatsphäre argumentieren könnte, sondern ein Wald oder
> größere landwirtschaftliche Fläche - nicht möchte, dass die Wege auf
> seinem Land eingezeichnet werden: Müssen wir uns daran halten?
> 
> Oder kann der Grundbesitzer zwar den Zugang zu seinem Land beschränken,
> nicht aber, was man vom Luftbild abpinselt?
> 
> Ein Grundbesitzer hat in persönlicher Kommunikation (wg. einer
> DWG-Beschwerde) davon gesprochen, dass das ungenehmigte Mappen von Wegen
> auf Privatgrund ein "Eingriff in das Privateigentum" sei. In Deutschland
> hat das rechtlich keinen Bestand - wie ist aber die Situation in Österreich?
> 
> Bye
> Frederik
> 



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