[Talk-at] Urheberrechtsabgaben und Verwertungsgesellschaften

Friedrich Volkmann bsd at volki.at
Tue Jan 26 22:20:04 UTC 2016


On 26.01.2016 20:33, Frederik Ramm wrote:
> Sowohl
> in Deutschland als auch in Österreich gibt es eine Ausnahme im
> Urheberrecht für Privatkopien; das Kopieren von Filmen oder Musik ist in
> kleinem Rahmen zulässig, wenn man die Kopien "privat" nutzt, und zur
> privaten Nutzung zählt auch die Weitergabe an Freunde oder
> Familienangehörige.

Du hast schon recht, dass ich mich auf dünnem Eis bewege, aber ich fühle
mich in bester Gesellschaft, denn auch die Juristen sind sich in dem
Themenkomplex nicht als einig. So heißt es z.B. in
http://derstandard.at/1360681299644/Zulaessige-Privatkopie-ist-totes-Recht,
dass der zulässigen digitalen Privatkopie kein Anwendungsbereich mehr bleibt.

Soweit ich den Gesetzestext verstehe, stimmt deine Feststellung mit der
privaten Nutzung - allerdings nur wenn nicht "hiefür eine offensichtlich
rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
verwendet wird" (UrhG §42 Abs. 5). D.h. es ist wie ein Stlle-Post-Spiel,
jeder darf es seinem Freund kopieren, aber der erste in der Kette muss es
gekauft haben. Das passiert heute kaum mehr. Die meisten laden sich die
Daten aus dem Internet runter. Mit der Musik, die ein Freundesfreund gekauft
hat, lässt sich keine Terabyte-Festplatte füllen. Insofern kann ich mir dem
Standard-Artikel nur anschließen.

> (Wer unter den geschätzten Leserinnen und Lesern das
> gleiche greise Alter hat wie ich, hat in seiner Jugend noch für Freunde
> Kassetten aufgenommen und sich damit völlig im Rahmen der Gesetze bewegt.)

Ja, damals war die Leerkassettenvergütung noch einigermaßen realitätsnah,
denn die meisten Kassetten wurden tatsächlich verwendet um Musik
draufzukopieren. Wer aber seine eigenen Tonaufnahmen drauf speicherte oder
die Kassetten als Datasetten nutzte, ärgerte sich schon damals.

Zum Kopieren von Kassette auf Kassette brauchte man ein Doppelkassettendeck,
das hatte nicht jeder. Wir nahmen hauptsächlich im Radio übertragene Musik
auf, wobei meistens der Anfang und das Ende fehlte, denn am Anfang war man
nicht schnell genug mit dem Drücken, und am Ende redete der Moderator rein,
damit die Hörer motiviert sind, sich das Original zu kaufen. Trotz dieser
Verunstaltung und der auch sonst miesen Tonqualität wären diese Aufnahmen
nach heutigem Gesetz anscheinend illegal, weil ja eine "öffentlich
zugänglich gemachte Vorlage" verwendet wurde.

-- 
Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria



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