[Talk-at] Anlieger

Andreas Labres list at lab.at
Mon Feb 27 09:15:46 UTC 2012


On 26.02.12 21:30, Friedrich Volkmann wrote:
> Wer MUSS ein Grundstück zur Erledigung aufsuchen?

Für rechtliche Details musst Du wohl die juristische Literatur bemühen. Aber IMO
ist das mit bissl Augenmaß nicht wirklich ein Problem. Der Handwerker, die
Müllabfuhr/Kanal, Post, Lieferanten oder den Besuch bei Verwandten, all das wird
man wohl als Anrainerverkehr zählen. Nicht würde ich Deinen Drang zur
Verrichtung der Notdurft sehen oder wenn man dort hinfährt, parkt und dann
wandern geht.

In aller Regel haben die Dinge ja einen Sinn, weil's eng ist, weil's kaum
Parkplätze oder keine Umkehrmöglichkeit gibt, weil der LKW zum Abpumpen er
Senkgrube durchkommen muss usw.

Aber IMO.

Servus, Andreas




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