[Talk-at] Anlieger
Friedrich Volkmann
bsd at volki.at
Sun Feb 26 20:30:33 UTC 2012
On 26.02.2012 20:57, Norbert Wenzel wrote:
> On 02/26/2012 11:10 AM, Andreas Labres wrote:
>> Natürlich ist das bundesdeutsch und eigentlich interessiert's mich auch
>> nicht,
>> aber in der zitierten Fußnote steht ja offenbar (hab's nicht nachgelesen,
>> interessiert mich wie gesagt nicht), dass "Anwohner frei" und "Anlieger frei"
>> rechtlich gleich gestellt ist. "wer ein an der Straße anliegendes Grundstück
>> bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss", das ist wohl auch dem
>> österr. "ausgenommen Anrainer" rechlich geleichzustellen.
Wer MUSS ein Grundstück zur Erledigung aufsuchen? Ein Briefträger muss das
nicht unbedingt, denn der kann den Brief am Eingang abgeben. Ein Handwerker
muss das auch nicht, denn der kann den Auftrag ablehnen. Auch Verwandte sind
nicht verpflichtet zu kommen. Wenn ich aber ein dringendes Bedürfnis
verspüre, dann muss ich.
D.h. diese Definition kann irgendwie nicht stimmen.
Mit "ausgenommen Anrainer" ist es nach dieser Definition sicher nicht
gleichzustellen, denn für diese gilt nur der erste Teil ("wer ... bewohnt").
> Daher würd ich vorschlagen nur das allgemeine access=destination zu taggen,
> einfach weils jeder versteht
access=destination heißt, dass Zufahrt und Betreten gestattet ist, aber
nicht die Durchfahrt oder ein Durchschreiten. So ein Schild gibt es
nirgends, d.h. access=destination ist immer falsch. Warum es trotzdem so oft
vorkommt, ist mir ein Rätsel. Vielleicht einer der unzähligen JOSM-Bugs.
--
Friedrich K. Volkmann http://www.volki.at/
Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria
More information about the Talk-at
mailing list